Lage: östlich des Ortsteils Hassum, südlich der Hassumer Straße
Der Bau- und Planungsausschuss hat am 27.05.2025 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 2/2 Hassum Teil A, 1. Änderung – „Rietgraben“ wird mit der Entwurfsbegründung einschließlich dem Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt Goch wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.06.2025 bis einschließlich 14.07.2025 im Internet unter www.goch.de/beteiligungen veröffentlicht.
Zusätzlich liegen zeitgleich die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Dienstzeiten (montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) bei der Stadt Goch, Abteilung Stadtplanung, im Neubau des Rathauses, Markt 2, 3. Obergeschoss aus. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich (telefonisch: 02823/320-200, per E-Mail: stadtplanungsamt@goch.de).
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Sie sollen bevorzugt elektronisch übermittelt werden. Dies ist über die Internetseite www.goch.de/beteiligungen möglich.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege bei der Stadt Goch abgegeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den oben bezeichneten Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Goch deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Umweltbericht mit Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Bevölkerung und Gesundheit (Wohnumfeld, Lärm-, Geruchs-, Lichtimmissionen und Störfallschutz) Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Schutzgebiete, Biotopverbundflächen, Biotoptypen, Artenschutz und biologische Vielfalt), Fläche (Bodenversiegelung und Flächenverbrauch), Boden (Bodenart, Bodenwertzahl, Verdichtungsempfindlichkeit, geologisch schutzwürdige Objekte, Altlasten und Kampfmittel), Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser, Wasserschutzgebiete und Hochwasserschutz), Luft / Klima (Klimatische Situation, Auswirkungen des Klimawandels und städtebauliche Vorsorgemaßnahmen), Landschaft, Landschafts- und Ortsbild (Freizeit und Erholung, Landschaftsbild), kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter (archäologische Bereiche, bau- und kunsthistorisches Erbe, landschaftliches Erbe) sowie sonstige Sachgüter (Landwirtschaft, forstwirtschaftliche Nutzung)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen und Hinweise zur Betroffenheit oder Beeinträchtigung der planungsrelevanten Arten
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (aktueller Umweltzustand, Auswirkungen des Vorhabens, landschaftsplanerische Maßnahmen, Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffsfolgen und Bewertung von Eingriff und Kompensation)
- Schalltechnische Begutachtungen mit Aussagen zur den Lärmemissionen der Hassumer Straße sowie des mit dem Kindergartenbetrieb verbundenen Verkehrslärms
- Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich der Belästigung durch Fluglärm
- Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW hinsichtlich der Erdbebenzone, geologischen Untergrundklasse und des Schutzgutes Boden
- Stellungnahme des Kreises Kleve mit Aussagen zur Eingrünung, zum Artenschutz und zum Immissionsschutz
- Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit mit Aussagen zum Landschaftsschutzgebiet und Verkehrslärm
Goch, den 28.05.2025
Der Bürgermeister
Knickrehm