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Bundestagswahl

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird in jedem Wahlkreis je ein Abgeordneter (Direktkandidat) nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt; ausreichend ist dabei die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen, sofern der Sitz durch Zweitstimmen gedeckt ist (sog. Zweitstimmendeckung). Die direkt gewählten Bewerber im Wahlkreis ziehen auch dann in den Bundestag, wenn ihre Partei an der bundesweiten 5-%-Hürde scheitert oder wenn sie als unabhängige Bewerber (nicht für eine Partei) angetreten sind. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt; hierbei handelt es sich um eine geschlossene (vom Wähler mit seiner Stimmabgabe nicht zu verändernde) Liste. In der Verhältniswahl nach Landeslisten wird durch deren Anteil der gewonnenen Zweitstimmen über das bundesweite Stärkeverhältnis der Parteien im Bundestag und die Zahl der aus den Ländern in den Bundestag gewählten Abgeordneten entschieden. Parteien, die weniger als 5% der Zweitstimmen erhalten, bleiben unberücksichtigt, wenn nicht drei Bewerber die meisten Erstimmen in ihrem Wahlkreis auf sich vereinen und der Einzug der Bewerber durch die Zweitstimmen gedeckt ist (Grundmandatsklausel).

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