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Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 1/1 Pfalzdorf, 3. Änderung und Erweiterung – „Bovenheide“ im Internet gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches

Lage: Pfalzdorf, in Verlängerung der Straßen Bovenheide und Lemscheheide

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1/1 Pfalzdorf, 3. Änderung und Erweiterung - „Bovenheide” wurde zur Beteiligung der Öffentlichkeit bereits in der Zeit vom 18.03.2024 bis 21.04.2024 gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht. Zeitgleich wurden gemäß § 4 (2) BauGB die Stellungnahmen der Behörden eingeholt. Aufgrund eingegangener Stellungnahmen im Rahmen dieser Beteiligungen wurden Änderungen und Ergänzungen der Planunterlagen erforderlich. Diese sind in den entsprechenden Unterlagen in Rotfärbung hervorgehoben.

Der Bau- und Planungsausschuss hat am 04.12.2025 beschlossen, den Entwurf des o. g. Bebauungsplans mit der Entwurfsbegründung und den weiteren erforderlichen Planunterlagen gemäß § 4a (3) BauGB erneut gemäß § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen. 

Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 1/1 Pfalzdorf, 3. Änderung und Erweiterung - „Bovenheide” wird mit der Entwurfsbegründung einschließlich dem Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt Goch wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4a (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 29.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026 im Internet unter www.goch.de/beteiligungen erneut veröffentlicht.

Zusätzlich liegen zeitgleich die im Internet veröffentlichten Unterlagen bei der Stadt Goch, Abteilung Stadtplanung, Markt 2, 3. Obergeschoss während der Dienstzeiten (montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) aus. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich (telefonisch: 02823/320-200, per E-Mail: stadtplanungsamt@goch.de).

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen von jedermann abgegeben werden. Sie sollen bevorzugt elektronisch übermittelt werden. Dies ist über die Internetseite www.goch.de/beteiligungen möglich. 

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege bei der Stadt Goch abgegeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift. 

Gemäß § 3 (2) Satz 4 Nr. 3 in Verbindung mit § 4a (5) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den oben bezeichneten Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Goch deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht mit Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Lärm und Verkehr), Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt (Lebensraum und biologische Vielfalt), Fläche und Boden (Flächeninanspruchnahme, Bodenversiegelung, Verlust von Böden), Wasser (Grundwasser, Hochwasser- und Starkregen), Klima und Luft (klimatische Situation und Gerüche), Wirkungsgefüge (Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander), Landschaftsbild (Veränderungen des Landschaftsbildes) sowie Kultur und sonstige Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler, Bodenarchäologie) 
  • Ergebnisse einer Artenschutzprüfung mit Aussagen zum Vorkommen und der Betroffenheit planungsrelevanter Arten im Plangebiet und Vermeidungsmaßnahmen. 
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Festlegung von landschaftspflegerischen Maßnahmen im Plangebiet sowie der Bilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft 
  • Abschlussbericht zur qualifizierten Prospektion des Plangebietes mit Aussagen zur Bodendenkmalpflege
  • Bericht zur Baugrunduntersuchung mit Empfehlungen zu baugeologischen Aspekten und Aussagen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens sowie Empfehlungen zur Errichtung von Versickerungsanlagen
  • Beurteilung der Geruchsbelastung auf Grundlage eines bestehenden Geruchsgutachtens in mittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet
  • Gutachterliche Stellungnahme zur Lärmbelastung im Plangebiet durch Schienen- und Straßenverkehr
  • Verkehrsgutachten mit einer Verkehrserzeugungs- und Verkehrsverteilungsberechnung sowie Aussagen zur Dimensionierung des Verkehrsraumes der Straßenräume und Empfehlungen
  • Stellungnahme des Kreises Kleve vom 22.01.2024 mit Hinweisen und Anregungen zum Artenschutz, zum Naturschutz sowie zum Bodenschutz 
  • Stellungnahme des Kreises Kleve vom 15.04.2024 mit Hinweisen und Anregungen zum Artenschutz, zum Naturschutz (Grünordnung, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Ökokonto) sowie zum Bodenschutz 
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit (ID 29006) vom 21.04.2024 mit Hinweisen und Anregungen zum Immissionsschutz, zur Niederschlagswasserbeseitigung, zum Verkehr sowie zur Abwasser- und Abfallbeseitigung
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit (ID 29215) vom 16.04.2024 mit Hinweisen und Anregungen zum Bodenschutz, zum Immissionsschutz, zur Eingriffskompensation, zum Artenschutz sowie zur Entwässerung 

Nach der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Naturhaushalt verbleibt ein rechnerisches Defizit von 7.267 Ökologischen Werteinheiten. Der Eingriff in den Naturhaushalt kann nicht an Ort und Stelle ausgeglichen werden. Der Ausgleich erfolgt durch Abbuchung der Ökologischen Werteinheiten aus der Ökokontofläche (Az. 6.1 32 45 05 04 08) in der Gemarkung Kevelaer, Flur 47, Flurstück 180tlw. 

Goch, den 19.01.2026
Der Bürgermeister

gez. Luyven

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