Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 14. September 2025
hier: Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Goch
Der Rat der Stadt Goch hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Goch gemäß § 40 Absatz 1 Buchstabe d des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG) für gültig erklärt.
Es wurden keine Einsprüche erhoben. Die Vorprüfung hat keine Beanstandungen ergeben.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 65 Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt gemacht.
Gegen diesen Beschluss kann nach § 41 Abs. 1 KWahlG binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Ein Vorverfahren nach dem 8. Abschnitt der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionsstraße 39, 40213 Düsseldorf, einzureichen.
Goch, den 17. Dezember 2025
Die Wahlleiterin
gez. Gansen