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Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Vertreters nach der Wahlordnung für die Wahl der direkt in das Integrationsgremium der Stadt Goch zu wählenden Mitglieder in Verbindung dem Kommunalwahlgesetz

Herr Lars Morgenstern hat seine Wahl zum Mitglied des Integrationsgremiums der Stadt Goch nicht angenommen. Als Nachfolger für Herrn Morgenstern wird gemäß § 18 der Wahlordnung für die Wahl der direkt in das Integrationsgremium der Stadt Goch zu wählenden Mitglieder in Verbindung mit § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz in der zurzeit gültigen Fassung

Herr Peter Michalak, Asperdener Straße 177, 47574 Goch,

als Ersatzbewerber der Reserveliste der „Alternative für Deutschland“ (AfD) für die Wahl des Integrationsgremiums der Stadt Goch im Jahr 2025 festgestellt.

Gegen diese Feststellung können jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien oder Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Feststellung gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz für erforderlich halten.

Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin der Stadt Goch, Markt 2, 47574 Goch, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.


Goch, den 31.10.2025
Gez. Bettina Gansen
Die Wahlleiterin     
 

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