Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Vertreters nach dem Kommunalwahlgesetz
Frau Maria Beaupoil hat ihre Wahl zum Mitglied des Rates der Stadt Goch nicht angenommen. Als Nachfolger für Frau Beaupoil wird gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz in der zurzeit gültigen Fassung
Herr Jörg Marks, Gerhardstraße 5, 47574 Goch,
als Ersatzbewerber der Reserveliste des „BürgerForum Goch“ (BFG) für die Wahl der Vertretung der Stadt Goch im Jahr 2025 festgestellt.
Gegen diese Feststellung können jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien oder Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Feststellung gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz für erforderlich halten.
Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin der Stadt Goch, Markt 2, 47574 Goch, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Goch, den 21.10.2025
Die Wahlleiterin
gez. Bettina Gansen