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Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 51 Goch, 7. Änderung – „Platz des Handwerks“ im Internet gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches

Lage: Höster Weg / Platz des Handwerks

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 51 Goch, 7. Änderung – „Platz des Handwerks“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Aufgrund eingegangener Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden wurden Änderungen bzw. Klarstellungen erforderlich. Diese sind in den entsprechenden Unterlagen farbig hervorgehoben.

Der Bau- und Planungsausschuss hat am 11.09.2025 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 51 Goch, 7. Änderung – „Platz des Handwerks“ mit der Entwurfsbegründung erneut im Internet zu veröffentlichen.

Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 51 Goch, 7. Änderung - „Platz des Handwerks“,des Vorhaben- und Erschließungsplans zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 51 Goch, 7. Änderung – „Platz des Handwerks“ und des Durchführungsvertrages zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden zusammen mit der Entwurfsbegründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.10.2025 bis einschließlich 24.10.2025 im Internet unter www.goch.de/beteiligungen erneut veröffentlicht.

Zusätzlich liegen zeitgleich die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Dienstzeiten (montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) bei der Stadt Goch, Abteilung Stadtplanung im Neubau des Rathauses, Markt 2, 3. Obergeschoss aus. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich (telefonisch: 02823/320-200, per E-Mail: stadtplanungsamt@goch.de).

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen von jedermann abgegeben werden. Sie sollen bevorzugt elektronisch übermittelt werden. Dies ist über die Internetseite www.goch.de/beteiligungen möglich. 

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege bei der Stadt Goch abgegeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift. 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den oben bezeichneten Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Goch deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 13a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Goch, den 29.09.2025
Der Bürgermeister

gez. Knickrehm

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