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Anmeldephase für die Grundschulen beginnt

Symbolbild: Schulkinder (Foto: drubig-photo - stock.adobe.com)
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In der Zeit vom 02. November 2026 bis 13. November 2026 läuft das Anmeldeverfahren für die Grundschulen in Goch. Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren sind, müssen während dieses Zeitraums an den Grundschulen angemeldet werden. Den betreffenden Eltern wurde dies bereits schriftlich mitgeteilt. Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt waren, müssen ebenfalls angemeldet werden.

Kinder, die nach dem genannten Zeitraum das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie schulfähig sind. Das bedeutet, sie müssen die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein.

Den Erziehungsberechtigten steht die Wahl der Grundschule grundsätzlich frei. Das Schulgesetz in NRW sieht jedoch vor, dass jedes Kind Anspruch auf Aufnahme in die (wohnort)-nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart (Bekenntnis- oder Gemeinschaftsgrundschule) in seiner Kommune im Rahmen der vom Schulträger festgesetzten Aufnahmekapazitäten hat.

Details zu den einzelnen Grundschulen und den Anmeldeterminen sowie weitere Informationen gibt es hier. Für die Anmeldung ist vor Beginn des Anmeldezeitraums telefonisch bis zum 16.10.2026 bei der jeweiligen Schule ein Termin zu vereinbaren. (ks)

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