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Kreis Kleve erweitert digitalen Bürgerservice im Bereich Wasserwirtschaft

Hand mit Laptop (Rechte: bongkarn - stock.adobe.com)
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Ab sofort stellt die Untere Wasserbehörde Bürgerinnen und Bürgern Onlineformulare zur Verfügung. Wasserrechtliche Anträge können nun vollständig papierlos über das Serviceportal des Kreises Kleve eingereicht werden. Dabei werden alle notwendigen Unterlagen direkt hochgeladen, was die Genehmigungsprozesse effizienter gestaltet. Zu finden sind die Formulare unter www.kreis-kleve.de/online-dienste unter dem Punkt „Umwelt“.

Dies betrifft die folgenden wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren:

1. Schmutzwasserbeseitigung & Kleinkläranlagen:
Für den Gewässerschutz ist die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung vorgesehen. Kann ein Grundstück nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden, ist eine dezentrale Lösung nötig. Für den Bau und Betrieb vollbiologischer Kleinkläranlagen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde zwingend erforderlich.

2. Grundwasserentnahme:
Genehmigungspflichten greifen, sobald Bürgerinnen und Bürger Grundwasser entnehmen möchten. Dies betrifft insbesondere Nutzungen im Rahmen der landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bewirtschaftung, die Trinkwasserversorgung, die Gewinnung von Löschwasser sowie baubegleitende Grundwasserhaltungen.

3. Niederschlagswasserbeseitigung:
Die gezielte Versickerung von Niederschlagswasser oder Einleitung in Gewässer bedarf einer vorherigen wasserrechtlichen Erlaubnis. Es ist nun ebenfalls möglich, diesen Antrag online zu stellen.

4. Wärmepumpen (mittels Erdwärme):
Die Nutzung von Erdwärme erfolgt entweder direkt über die Entnahme und Wiedereinleitung von Grundwasser (so genannte „Wasser-Wasser-Systeme“) oder indirekt über geschlossene Rohrsysteme im Untergrund, wie Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren. Da diese tief in den Boden eingreifen, müssen geothermische Anlagen vorab wasserrechtlich geprüft und zugelassen werden.

5. Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen:
Stoffe, welche die biologische oder chemische Beschaffenheit des Wassers negativ verändern können – darunter Heizöl, Kraftstoffe, Säuren oder Laugen –, unterliegen strengen Sicherheitsvorgaben. Die geplante Errichtung oder wesentliche Änderung von privaten Heizölverbraucheranlagen sowie sonstigen gewerblichen Anlagen (beispielsweise Eigenverbrauchstankstellen) muss daher rechtzeitig bei der Behörde angezeigt werden.

Sowohl Erstanträge, Verlängerungsanträge als auch die gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen können ab sofort vollständig digital über das Serviceportal des Kreises Kleve eingereicht werden. (Quelle: Kreis Kleve/ks)

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