Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Asperdener Straße (L77)
Auf der Asperdener Straße (L77) zwischen Goch und der Auffahrt zur B9 gilt ab sofort eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde von 70 auf 50 km/h reduziert. Die Maßnahme wurde im Rahmen der Lärmaktionsplanung beschlossen und betrifft den Abschnitt zwischen der B9 und dem Kreuzungsbereich Borsigstraße/Hommersumer Straße. Der Straßenbaulastträger hat die Maßnahme in Abstimmung mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde umgesetzt. Mit der Geschwindigkeitsreduzierung verfolgt die Stadt Goch im Zuge des Lärmaktionsplanes das Ziel, die Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Bereich zu senken. (ks)