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Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches zum Bebauungsplan Nr. 82 Goch – „Moyländer Straße“

Lage:   im östlichen Bereich des Ortsteils Goch, östlich und westlich der Moyländer Straße im Bereich zwischen Hunsberg und nördlich der Appeldorner Straße

Der Bau- und Planungsausschuss hat am 02.07.2026 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 82 Goch – „Moyländer Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 82 Goch – „Moyländer Straße“ wird mit der Entwurfsbegründung und den nach Einschätzung der Stadt Goch wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.07.2026 bis einschließlich 25.08.2026 im Internet unter www.goch.de/beteiligungen veröffentlicht.

Zusätzlich liegen zeitgleich die im Internet veröffentlichten Unterlagen bei der Stadt Goch, Abteilung Stadtplanung, Markt 2, 3. Obergeschoss während der Dienstzeiten (montags, dienstags und mittwochs von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) aus. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten (telefonisch: 02823/320-200, per E-Mail: stadtplanungsamt@goch.de).

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Sie sollen bevorzugt elektronisch übermittelt werden. Dies ist über die Internetseite www.goch.de/beteiligungen möglich. 

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege bei der Stadt Goch abgegeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift. 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den oben bezeichneten Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Goch deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan Nr. 82 Goch – „Moyländer Straße“ wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Gemäß § 13a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Goch, den 09.07.2026

Der Bürgermeister
gez. Luyven

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