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Hilfen

Der Anspruch auf Sozialleistungen hängt von den einzelnen Lebenssituationen ab. Dabei wird unterschieden zwischen verschiedenen Personenkreisen. Ihren persönlichen Anspruch können Sie bei den entsprechenden Ansprechpartnern ermitteln lassen. Zunächst findet ein Erstberatungsgespräch statt. Hier wird geprüft, ob ein Anspruch besteht oder ob vorrangige Leistungen bei anderen Leistungsträgern (wie zum Beispiel Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse, BAföG-Amt) beantragt werden sollten.


Bei der Stadt Goch können folgende Leistungen unmittelbar beantragt werden:

Arbeitsvermittlung

Das Jobcenter des Kreises Kleve bietet bei der Arbeitssuche umfangreiche Unterstützung bei der Aufnahme von Arbeit sowie umfassende Information und Beratung an.

Asylbewerberleistungen

Personen, die eine Aufenthaltsgestattung, eine Duldung, eine Aufenthaltsbefugnis oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, können Asylbewerberleistungen erhalten.

Bestattungskostenbeihilfe nach § 74 SGB XII

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung können übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Bürgergeld

Bürgergeld können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Personen die nicht erwerbsfähig sind, können ebenfalls Bürgergeld erhalten.

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung ist eine antragsabhängige Leistungsart im Rahmen des Sozialhilferechts, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Sozialleistung kann von Frührentnern und Personen, die eine befristete Erwerbsminderungsrente erhalten, aber auch von Minderjährigen unter 15 Jahren, die nicht mit mindestens einem Elternteil zusammenleben und Personen, die nicht anspruchsberechtigt im SGB II sind, beantragt werden.

Hilfe zur Gesundheit

Personen, die zurzeit keinen Krankenversicherungsschutz besitzen, können sich bei der Krankenkasse aufnehmen lassen, in der sie zuletzt pflicht-, familien- oder freiwillig versichert waren.

Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege wird zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen gewährt. Sie wird geleistet, sobald dem Leistungsberechtigten die Aufbringung der Mittel aus dem Vermögen oder Einkommen nicht zuzumuten ist.

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Wenn Sie sich in einer besonderen sozialen Notlage befinden und nicht aus eigener Kraft die Schwierigkeiten überwinden können, kann eventuell Sozialhilfe gewährt werden.

Wohngeld

Mieterinnen und Mieter können bei Bedarf einen Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung können einen sogenannten Lastenzuschuss beantragen.

Terminvergabe

Die Terminvergabe erfolgt zentral unter der Rufnummer 0 28 23 / 320-323.  

Öffnungszeiten Jobcenter / Sozialamt

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

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