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Vergnügungsteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Goch veranstalteten Vergnügungen. Die Satzung listet abschließend mögliche Veranstaltungen/Vergnügungen auf, die der Besteuerung unterliegen.

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