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Inhalt
Achtzehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Goch (Abfallgebührensatzung) vom 19. Dezember 1991 in der aktuell gültigen Fassung
- Drucksache-Nr.
- 122/2018
- Beratungsart
- öffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag
Die als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügte „Achtzehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung der Stadt Goch (Abfallgebührensatzung) vom 19. Dezember 1991 in der aktuell gültigen Fassung“ wird beschlossen.
Die Gebührenbedarfsberechnung, Anlage 2 zu dieser Drucksache, ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 hat ergeben, dass die Gebührensätze für die Abfallentsorgung anzupassen sind. Es wird vorgeschlagen, folgende Gebührensätze für das Jahr 2019 festzusetzen:
Benutzungsgebühren für die blauen Wertstoffbehälter zur Sammlung von Papier und Pappe:
Alt Neu Differenz
Gebühr 120 Liter Behälter 5,80 € 13,20 € 7,40 €
Gebühr 240 Liter Behälter 5,80 € 15,60 € 9,80 €
Gebühr 770 Liter Container 18,80 € 66,30 € 47,50 €
Gebühr 1.100 Liter Container 26,80 € 84,70 € 57,90 €
Zusatzgefäße:
Gebühr 120 Liter Behälter
5,80 €
13,20 €
7,40 €
Gebühr 240 Liter Behälter 5,80 € 15,60 €
9,80 €
Benutzungsgebühr für die braunen Wertstoffbehälter zur Sammlung kompostierbarer Grünabfälle (Biotonne):
Alt Neu Differenz
Gebühr 120 Liter Behälter 109,60 € 69,40 € -40,20 €
Gebühr 240 Liter Behälter 109,60 € 116,40 € 6,80 €
Benutzungsgebühren für die grauen Restabfallbehälter:
Alt Neu Differenz
Grundgebühr 120 Liter Behälter 59,30 € 57,50 € -1,80 €
Grundgebühr 240 Liter Behälter 59,30 € 61,00 € 1,70 €
Gebühr je Person / Personengleichwert 36,00 € 33,10 € -2,90 €
vierzehntägige Entleerung:
Gebühr 770 Liter Container 884,00 € 769,00 € -115,00 €
Gebühr 1.100 Liter Container 1.262,00 € 1.101,00 € -161,00 €
wöchentliche Entleerung:
Gebühr 770 Liter Container 1.577,00 € 1.449,00 € -128,00 €
Gebühr 1.100 Liter Container 2.252,00 € 2.112,00 € -140,00 €
Zusatzgefäße:
Gebühr 120 Liter Behälter 167,30 € 156,80 € -10,50 €
Gebühr 240 Liter Behälter 275,30 € 259,60 € -15,70 €
Die Abfallentsorgungsdienstleistungen für die Stadt Goch wurden ab dem 01.01.2019 neu vergeben. Das Ausschreibungsergebnis sowie weitere Anpassungen in den einzelnen Kosten- und Erlöspositionen wurden der Gebührenkalkulation zugrunde gelegt.
Die bisher möglichen Behältergrößen von 3.300 Litern, 4.400 Litern und 5.500 Litern für Papierabfall und Restabfall werden aufgrund fehlender Nachfrage nicht mehr angeboten. Darüber hinaus werden auf Wunsch des Entsorgungsunternehmens die bisher grün gefärbten bzw. mit grünem Deckel genutzten Abfallbehälter für Papier ausgetauscht gegen solche mit blauem Deckel. In den beigefügten Entwurf der Abfallgebührensatzung sind diese Änderungen eingeflossen.
Erstmalig berücksichtigt die Gebührenkalkulation im Bereich der Papier- und Bioabfallbehälter das 120 Liter-Gefäß als eigene Gebührenposition. Bislang wurden die Gebühren in diesen Abfallfraktionen ausschließlich auf Basis von 240 Liter-Behältern berechnet, da die kleineren Behälter von untergeordneter Bedeutung waren. Derzeit sind 144 Papierabfallbehälter mit einem Volumen von 120 Liter und 62 Bioabfallbehälter mit einem Volumen von 120 Liter im Einsatz.
Die Erhöhung der Gebühren für die Papierabfallbehälter ist insbesondere auf die Minderung der Erlöse aus der Papierverwertung zurückzuführen. Die Vergütung des Altpapiers betrug bislang 50 € pro Tonne; aufgrund der Minderung der Vergütung berücksichtigt die Kalkulation 20 € pro Tonne.
Auf Basis der durchgeführten Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen können die Kosten spezifischer den einzelnen Gebührenarten zugeordnet werden. Dies führt im Ergebnis dazu, dass sich im Vergleich zum Vorjahr Kostenverschiebungen innerhalb der einzelnen Gebührenarten ergeben. Insgesamt sind die zu verteilenden Kosten im Vergleich zum Vorjahr um rund 69,8 T€ (2,28%) angestiegen.
Die Gebührenabrechnungen aus Vorjahren haben sowohl Überschüsse als auch Unterdeckungen ergeben, die dem Gebührenhaushalt in den Folgejahren zugerechnet werden. In der vorliegenden Gebührenkalkulation wurde ein Betrag in Höhe von ca. 44,7 T€ gebührenmindernd aus Überschüssen und ein Betrag in Höhe von ca. 15,0 T€ gebührenbelastend aus Unterdeckungen eingerechnet.
Die Auswirkungen der vorgeschlagenen Gebührenanpassungen stellen sich wie folgt dar:
1-Personen-Haushalt
2018 1-Personen-Haushalt
2019 4-Personen-Haushalt
2018 4-Personen-Haushalt
2019
Papiertonne 5,80 € 13,20 €
(bei 120 l Behälter) 5,80 € 15,60 €
Biotonne 109,60 € 69,40 €
( bei 120 l Behälter) 109,60 € 116,40 €
Restabfalltonne
-Grundgebühr- 59,30 € 57,50 € 59,30 € 61,00 €
Personengebühr 36,00 € 33,10 € 144,00 € 132,40 €
Insgesamt 210,70 € 173,20 € 318,70 € 325,40 €
Veränderung
pro Jahr
-37,50 € +6,70 €
Veränderung
pro Monat -3,13 € +0,56 €
Es wird vorgeschlagen, die Änderung der Abfallentsorgungsgebühren ab dem 01.01.2019 auf Basis der vorgelegten Gebührenkalkulation zu beschließen.
Im Auftrag
(Gansen)
Vorgesehener Beratungsweg:
Haupt- und Finanzausschuss, 29.11.2018
Wortbeitrag | Allgemeine Information: Zum Berichterstatter des Haupt- und Finanzausschusses in der Ratssitzung am 11.12.2018 wird Ratsmitglied Bremer vorgeschlagen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Information: Fachbereichsleiterin Frau Gansen erläutert die Angelegenheit anhand einer Präsentation. Diskussion: Ratsmitglied Kade weist darauf hin, dass sich Grundstückseigentümer von der Pflicht zur Nutzung einer Bio-Tonne befreien lassen können. Information: Fachbereichsleiterin Frau Gansen führt aus, dass dies weiterhin möglich ist, sofern die Möglichkeit der Kompostierung von Bio-Abfall auf dem eigenen Grundstück bestünde. Gleichwohl besteht jetzt auch für Grundstückseigentümer das Angebot, die neue, kleinere -120 L-Tonne- zur Entsorgung von Bio-Abfall zu bestellen. Diskussion: Ratsmitglied Zeiger fragt an, ob daran gedacht sei, Überlegungen über eine unterirdische Abfallentsorgung in dafür geeigneten Stadtbereichen anzustellen und weist hierzu auf Beispiele in der Niederlanden hin. Information: Betriebsleiter Jansen führt hierzu aus, dass derartige Überlegungen ggf. bei künftigen Planungen zur Marktplatzgestaltung berücksichtigt werden könnten. |
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Beschluss | Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem Rat zu empfehlen: Die als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügte „Achtzehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung der Stadt Goch (Abfallgebührensatzung) vom 19. Dezember 1991 in der aktuell gültigen Fassung“ wird beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung, Anlage 2 zu dieser Drucksache, ist Bestandteil des Beschlusses. |
Abstimmungsergebnis | einstimmig |
Rat, 11.12.2018
Wortbeitrag | Ratsmitglied Bremer erläutert die Angelegenheit als Berichterstatter aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2018. |
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Beschluss | Der Rat beschließt einstimmig: Die als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügte „Achtzehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung der Stadt Goch (Abfallgebührensatzung) vom 19. Dezember 1991 in der aktuell gültigen Fassung“ wird beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung, Anlage 2 zu dieser Drucksache, ist Bestandteil des Beschlusses. |
Abstimmungsergebnis | einstimmig |