. .



Info-Bereich


Inhalt

Ihr Kontakt

Malte Lether
Markt 2
47574 Goch
Telefon: 0 28 23 / 320 - 235
Fax: 0 28 23 / 320 - 835
E-Mail: malte.lether@goch.de

Sprechzeiten

Mo - Di 8.30 - 12.00 Uhr
und 14.00 - 16.00 Uhr
Mi 8.30 - 12.00 Uhr
Do 8.30 - 12.00 Uhr
und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr 8.30 - 12.00 Uhr

Öffentlichkeits- beteiligungen


Stadtplanung

Der Aufgabenbereich der Stadtplanung ist sehr vielfältig und erstreckt sich über die Bereiche Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieflächen, Anlagen für Handel und Dienstleistungen, Gemeinbedarfsanlagen, Freizeitanlagen, Verkehrsanlagen, Anlagen für die Ver- und Entsorgung sowie den Natur- und Landschaftsschutz und das Grünanlagennetz.

Die Stadtplanung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben einer Stadt oder Gemeinde und ist im Grundgesetz verankert. Jede Gemeinde kann also im Rahmen der Gesetze  ihre Entwicklung selbst bestimmen. Gleichzeitig aber ist jede Kommune auch dazu verpflichtet Bauleitpläne, das sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne, in eigener Verantwortung aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist" (§ 1 (3) BauGB).

Die Bauleitpläne sind das wichtigste Instrument der Kommunen, um die Stadtentwicklung zu steuern. Mit ihrer Hilfe kann festgelegt werden, wo welche Nutzungen in welchem Umfang realisiert werden dürfen.

Bebauungsplanübersicht

Sie suchen nach planungsrechtlichen Informationen zu einem bestimmten Grundstück? Wenn Sie diesem Link folgen,gelangen Sie zur interaktiven Karte aller rechtsgültigen Bebauungspläne. Dort finden Sie alle rechtskräftigen Bebauungspläne. Über die Legende können Sie sich zusätzlich noch die rechtskräftigen Satzungen und die rechtskräftigen Flächennutzungsplanänderungen anschauen. Es handelt sich allerdings nicht um rechtsverbindliche Auskünfte. Die bereitgestellten Dateien sind gegebenenfalls nur eingeschränkt maßstäblich, hier kann es Abweichungen zum Originalplan geben. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter im Fachbereich Bauwesen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll der Stadt oder Gemeinde ermöglichen, alle betroffenen Belange zu sammeln und so zu einer gerechten und möglichst vollständigen Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen zu gelangen.

Im Menupunkt Öffentlichkeitsbeteiligung haben Sie jederzeit die Möglichkeit alle Verfahrensunterlagen online einzusehen. Zeitgleich findet eine Auslegung der Planungsunterlagen im Rathaus statt. Sie können sich (nach Terminvereinbarung) in Ruhe über den Stand des Verfahrens informieren und diesen ggf. mit fachkundigen Mitarbeitern der Verwaltung erörtern.

Ihre Stellungnahme kann dann Während der Auslegungsfristen können Sie Ihre Stellungnahme schriftlich per Post oder per E-Mail einreichen, bei der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung zur Niederschrift erklären oder hier abgeben.