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Stadt Goch fördert naturnahe Vorgartengestaltung
Die Stadt Goch engagiert sich für naturnahe und insektenfreundliche Vorgärten. Denn versiegelte Flächen und Schottergärten sind schlecht für die Umwelt: Regenwasser kann nicht gut versickern, Bienen und anderen Insekten fehlt der Lebensraum. Im Rahmen eines Förderprogrammes unterstützt die Stadt Goch eine entsprechende Umgestaltung. Hierfür hat der Rat der Stadt Goch Haushaltsmittel in Höhe von 5.000,00 € zur Verfügung gestellt, um fünf Projekte dieser Art mit einem Betrag von maximal 1.000,00 € zu fördern. Der Prozess der Umwandlung wird durch die Stadt Goch per Videodokumentation medial begleitet und veröffentlicht, um auf das Thema aufmerksam zu machen und Nachahmer zu motivieren.
Förderkriterien
Es werden Aktivitäten gefördert, die dem Ziel dienen, Schottergärten und versiegelte Flächen in insektenfreundliche und naturnahe Gärten umzuwandeln.
Schottergärten im Sinne dieser Richtlinie sind solche Flächen in Vorgärten und Gärten von Wohnhäusern, die zu über 80 % mit Schotter und/oder Kies bedeckt sind. Versiegelte Flächen im Sinne dieser Richtlinie sind solche, die zu über 80 % durch Asphalt oder Pflasterungen aller Art geprägt sind.
- Die umzuwandelnde Fläche, für die eine Förderung beantragt wird, ist im Privateigentum und liegt im Gebiet der Stadt Goch (einschließlich Ortsteile).
- Die Mindestgröße der umzuwandelnden Fläche auf einem Grundstück beträgt 15 m², welche auch in mehrere Teilflächen aufgeteilt sein kann.
- Der überwiegende Bereich der umzuwandelnden Fläche muss im Bereich des Vorgartens liegen.
- Die umgewandelte Fläche muss mindestens fünf Jahre erhalten bleiben.
Vorschriften des öffentlichen Baurechtes werden durch diese Förderrichtlinie nicht berührt.
Flyer: Grün statt Grau (Anklicken zum vergrößern)
Antragsverfahren
Die Förderanträge können formlos per Email (klimaschutz@goch.de) oder auf anderem Weg schriftlich (Stichwort: Schottergärten) bei der Stadt Goch eingereicht werden. Dem Antrag sollte eine Projektbeschreibung, eine Kostenschätzung und Fotos mit dem derzeitigen Stand der umzuwandelnden Fläche beigefügt werden. Weiterhin soll der Name, die Anschrift und die Bankverbindung der Antrag stellenden Person enthalten sein.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie zur Umwandlung von Schottergärten in insektenfreundlich und naturnah gestaltete Vorgärten. (Download rechts).