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Gleichstellung -Chancengleichheit-Gender- Diversität
Völlig unterschiedlich können die persönlichen und beruflichen Voraussetzungen der Gleichstellungsbeauftragten sein. Doch was sie eint, ist die Forderung: gleiche Rechte, gleiche Chancen für Frauen, Männer und Intersexuelle . Mit dem ausdrücklichen Zusatz in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland die Gleichberechtigung durchzusetzen.(1994). Dies bedeutet, hier wird der Staat in die Pflicht genommen, Gleichberechtigung gesellschaftlich zu realisieren. Doch zwischen Anspruch auf Gleichberechtigung und gesellschaftlicher Realität existiert immer noch eine große Lücke. Aus diesem Grund ist die eigentliche Durchsetzung bzw. Umsetzung der Gleichberechtigung Inhalt der kommunalen Gleichstellungsarbeit, die auf verbindliche rechtliche Grundlagen beruht, für Nordrhein-Westfalen im §5 Abs.1 der Gemeindeordnung: die Umsetzung des Verfassungsgebots der Gleichberechtigung von Frau, Mann und Intersexuelle auf kommunaler Ebene.
Es ist gesetzlich festgelegt, dass in kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie in kreisfreien Städten hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen sind. Einwohner und Einwohnerinnen, die keine Gleichstellungsbeauftragte haben, können sich an die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises wenden.
Wirkungsbereich der Gleichstellungsbeauftragten:
Seit Januar 2017 nimmt Friederike Küsters die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Goch wahr. Als kommunale Gleichstellungsbeauftragte wirkt sie bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Verwaltung der Stadt Goch mit, welche die Belange der Gleichstellung von Frau, Mann und Intersexuelle, Diversität berühren oder Auswirkungen auf die Gleichsberechtigung von Frau, Mann und Intersexuellen in gleichberechtigter Stellung im Beruf und in der Gesellschaft haben. Hierbei handelt es insbesondere um soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen. Vorrangig die Rechte und Interessen der Frau, d.h eine aktive Frauenförderung. Hierbei umfasst der Zuständigkeitsbereich der Gleichstellungsbeauftragten sowohl die Beschäftigten der Kommune als auch ihre Bürger*innen. Für Frauen, Männer und Intersexuelle in bestimmten Lebenssituationen kann es die erste Anlaufstelle sein.
Die Aufgaben und die Tätigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten sind vielfältig und bedürfen, auf Grund der stetigen großen Herausforderung zur Umsetzung der Gleichstellung, Durchsetzungsvermögen, Willensstärke, Spontanität, Kreativität, Einfühlungsvermögen, Selbstbewusstsein. Bereiche wie Häusliche Gewalt, Cyber -Mobbing, sexueller Missbrauch, Unternehmerinnennetzwerk, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Wiedereinstieg in den Beruf, Situation der Frauen im Erwerbsleben. Die Mitwirkung bei der Aufstellung, Änderung und Umsetzung des Gleichstellungsplans, die Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit weiteren Gleichstellungsstellen auf Kreis- und Landesebene, mit Verwaltungseinrichtungen, mit Organisationen, mit Berufsverbänden und mit anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen gehört zu dem Aufgabengebiet der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.
GLEICHSTELLUNG ist nicht für jeden und jede das Gleiche, sondern FÜR ALLE DAS RICHTIGE!
Beratungstätigkeiten:
- anonyme und vertrauensvolle Beratung bei Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, aufgrund der sexuellen Ausrichtung, aufgrund der Herkunft, aufgrund der religiösen Orientierung, aufgrund der Abstammung, aufgrund religiöser oder politischen Anschauungen, aufgrund Behinderung, aufgrund der Sprache
- Vermittlung an Institutionen unterschiedlicher Kompetenzbereiche
- Bereitstellung von Informationen und Broschüren zu gleichstellungsrelevanten Themen
- Koordinierung, Organisation, Vernetzung von Verantaltungen zur Förderung der Gleichstellung, der Chancengleichheit und der Vielfalt!
- unbürokratische Hilfe
- Ansprechpartnerin im Fall von gewaltsamen Übergriffen am Arbeitsplatz oder zu Hause:
In diesen Fällen ist die Gleichstellungsbeauftragte die richtige Ansprechpartnerin. Sie arbeitet in einem kreisweiten Netzwerk mit Beratern, Beraterinnen und Fachleuten in unterschiedlichen Richtungen eng zusammen. So ist es ihr möglich bei Bedarf an die richtigen Fachstellen weiterzuvermitteln. Die Gleichstellungsbeauftragte handelt stets diskret und hat einen direkten Zugang zu den Führungskräften
Gleichstellung: für ein gewaltfreies Zuhause
Eine wichtige Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist, Maßnahmen gegen Gewalt, für ein gewaltfreies Zuhause und gegen sexuellen Missbrauch verstärkt zu unterstützen und zu fördern.
2007 wurde aus diesem Grunde der Runde Tisch für ein gewaltfreies Zuhause Goch gegründet, dessen Vorsitz der Gleichstellungsbeauftraten der Stadt Goch obliegt. Neben den Runden Tischen Kleve, Emmerich am Rhein und Geldern, der vierte Runde Tisch für ein gewaltfreies Zuhause im Kreis Kleve..
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Goch hat es sich auch zur Aufgabe gemacht, vor Ort, die Organisation "Hilfetelefon" tatkräftig mit entsprechenden Aktionen zu unterstützen! Ziel ist, präventiv zu arbeiten und zu sensibilisieren!
der Weg der Gleichstellung, ist ein Weg frei von Vorurteilen. Er ist oft unbequem und stößt häufig auf Gegenwehr. Er durchbricht jedoch Strukturen und verfasst neue Prozesse!
Der Weg der Gleichstellung ist der Weg der VIELFALT, des RESPEKTS, der TOLERANZ und der AKZEPTANZ! Für eine gleichberechtigte und gleichgestellte Gesellschaft!
Weiterführende Informationen
Institution | Link | Notrufnummer |
Frauenberatungsstelle Goch | Frauenberatungsstelle Impuls Goch | (0 28 23) 41 91 71 |
Schwangere in Not | Geburt vertraulich | (0 800) 44 00 20 |
Hilfe bei häuslicher Gewalt | (0 8000) 11 60 16 116 006 (0 28 21) 12 20 1 (0 179) 92 06 97 3 | |
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | |
Frauen zurück in den Beruf | Wiedereinstieg Frauen zurück in den Beruf | |
Girls and Boys | ||
Kinder- und Jugendtelefon | Nummer gegen Kummer | 116 111 |
RefuShe App für geflüchtete Frauen (in 5 Sprachen) | RefuShe |