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Steuern
Grundsteuer
- Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 258 v.H.
- Hebesatz der Grundsteuer B 498 v.H.
Weitere Informationen zur Grundsteuer
Gewerbesteuer
- Hebesatz der Gewerbesteuer 420 v.H.
Weitere Informationen zur Gewerbesteuer
Hundesteuer
- wenn ein Hund gehalten wird 65,00 €
- wenn zwei Hunde gehalten werden, je Hund 100,00 €
- wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 115,00 €
- wenn ein gefährlicher Hund gehalten wird 630,00 €
- wenn zwei gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 965,00 €
Weitere Informationen zur Hundesteuer
Vergnügungssteuer
weitere Informationen entnehmen Sie der Satzung
Sexsteuer
weitere Informationen entnehmen Sie der Satzung