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Urkundenanforderungen
Direkt zu: Urkundenportal
Folgende Urkunden (deutsche und mehrsprachige/internationale) können im Standesamt angefordert werden:
- Geburtsurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister, wenn Sie in Goch geboren sind
- Eheurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister, wenn die Eheschließung in Goch stattgefunden hat
- Lebenspartnerschaftsurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister, wenn die Lebenspartnerschaft in Goch begründet und nicht in eine Ehe umgewandelt wurde
- Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister, wenn die Person in Goch verstorben ist.
Für die Ausstellung einer Urkunde ist eine Gebühr von 10,00 Euro fällig.
Die benötigten Urkunden können Sie in schriftlicher Form bei uns anfordern, z.B. über das Formular Urkundenanforderung.
Bitte geben Sie dabei
- den Grund für die Beantragung an
- das Ereignisdatum der Urkunde und den Namen (damit wir sie finden können),
- ihre postalische Anschrift, damit Ihnen die Urkunde zugesandt werden kann und
- fügen Sie einen Scan Ihres Ausweises bei.
Weitere Informationen
Unterlagen
Personalausweis
Formen der Antragstellung
Zur Beantragung von Personenstandsurkunden haben Sie verschiedene Möglichkeiten
- Bestellung online auf unserem Urkundenportal
- Sie können das Standesamt per Brief anschreiben:
Standesamt Goch
Markt 2
47574 Goch
Urkunden für andere Personen können lediglich von in gerader Linie verwandten Personen beantragt werden. Das Standesamt benötigt ansonsten eine Vollmacht (Link) und einen Nachweis über Ihr rechtliches bzw. berechtigtes Interesse an der Urkunde.
Hinweis für Urkundenbestellungen aus dem Ausland: Urkunden ins Ausland können ausschließlich über das Urkundenportal beantragt werden.
Gebühren
10 ,00 EURO für eine Urkunde für weitere, in einem Arbeitsgang erstellte Urkunden kosten je 5,00 Euro
Bearbeitungszeit
Bitte beachten Sie, dass allein der Postweg bis zu 7 Tagen dauern kann