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Ihr Kontakt

Heike Lichters
Markt 2
47574 Goch
Telefon: 0 28 23 / 320 - 106
Fax: 0 28 23 / 320 - 706
E-Mail: heike.lichters@goch.de
Georg Brenker
Markt 2
47574 Goch
Telefon: 0 28 23 / 320 - 105
Fax: 0 28 23 / 320 - 705
E-Mail: georg.brenker@goch.de
Wolfgang Look
Markt 2
47574 Goch
Telefon: 0 28 23 / 320 - 110
Fax: 0 28 23 / 320 - 710
E-Mail: wolfgang.look@goch.de

Sprechzeiten

Mo - Fr 8.30 - 12.00 Uhr
nachmittags nach Terminvereinbarung
Do 14.00 - 18.00 Uhr

Hinweise

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14.00 – 18.00 Uhr
ansonsten nach Terminvereinbarung

zugeordnetes Thema

  • Online-Dienstleistung

Urkundenanforderungen

Direkt zu: Urkundenportal

Folgende Urkunden (deutsche und mehrsprachige/internationale) können im Standesamt angefordert werden:

  • Geburtsurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister, wenn Sie in Goch geboren sind
  • Eheurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister, wenn die Eheschließung in Goch stattgefunden hat
  • Lebenspartnerschaftsurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister, wenn die Lebenspartnerschaft in Goch begründet und nicht in eine Ehe umgewandelt wurde
  • Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister, wenn die Person in Goch verstorben ist.

Für die Ausstellung einer Urkunde ist eine Gebühr von 10,00 Euro fällig.

Die benötigten Urkunden können Sie in schriftlicher Form bei uns anfordern, z.B. über das Formular Urkundenanforderung.
Bitte geben Sie dabei

  • den Grund für die Beantragung an
  • das Ereignisdatum der Urkunde und den Namen (damit wir sie finden können),
  • ihre postalische Anschrift, damit Ihnen die Urkunde zugesandt werden kann und
  • fügen Sie einen Scan Ihres Ausweises bei.

Weitere Informationen

Unterlagen
Personalausweis

Formen der Antragstellung
Zur Beantragung von Personenstandsurkunden haben Sie verschiedene Möglichkeiten

  • Bestellung online auf unserem Urkundenportal
  • Sie können das Standesamt per Brief anschreiben:
    Standesamt Goch
    Markt 2
    47574 Goch

Urkunden für andere Personen können lediglich von in gerader Linie verwandten Personen beantragt werden. Das Standesamt benötigt ansonsten eine Vollmacht (Link) und einen Nachweis über Ihr rechtliches bzw. berechtigtes Interesse an der Urkunde.
Hinweis für Urkundenbestellungen aus dem Ausland: Urkunden ins Ausland können ausschließlich über das Urkundenportal beantragt werden.

Gebühren
10 ,00 EURO für eine Urkunde für weitere, in einem Arbeitsgang erstellte Urkunden kosten je 5,00 Euro

Bearbeitungszeit
Bitte beachten Sie, dass allein der Postweg bis zu 7 Tagen dauern kann