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Osterfeuer / Brauchtumsfeuer anzeigen
In Goch sind Osterfeuer / Brauchtumsfeuer gestattet, wenn sie mindestens 10 Werktage zuvor beim Ordnungsamt angezeigt worden sind. Es gilt der Grundsatz, dass Brauchtumsfeuer nur erlaubt sind, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden und sofern diese durch eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder Verein ausgerichtet wird.
Auf einem Merkblatt (als Download im rechten Bereich verfügbar) haben wir für Sie die zu beachtenden Vorschriften zusammengefasst.
Nach erfolgter Anzeige meldet sich das Ordnungsamt nur dann bei Ihnen, wenn das von Ihnen vorgesehene Osterfeuer / Brauchtumsfeuer den Vorschriften nicht entspricht. Eine gesonderte Genehmigung wird nicht ausgestellt.