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Melderegisterauskünfte (einfache, erweiterte und Internetauskunft)
Eine einfache Melderegisterauskunft wird nach § 44 Bundesmeldegesetz erteilt. Sie kann von Behörden, Firmen aber auch von Privatpersonen beantragt werden.
Einfache Melderegisterauskünfte beinhalten folgende Daten:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- Anschriften
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Damit eine eindeutige Identifizierung der gesuchten Person gewährleistet ist, sollten möglichst alle bekannten Daten über die Person der Meldebehörde mitgeteilt werden. Wenn eine eindeutige Identifizierung der gesuchten Person nicht möglich ist (zum Beispiel bei Namensgleichheit mehrerer Personen und keiner Angabe des Geburtsdatums), darf keine Melderegisterauskunft erteilt werden. Eine einfache Melderegisterauskunft kann persönlich beim Bürgerservice, schriftlich oder online beantragt werden.
Hier geht es zum Onlineantrag: Online Antrag einfache Melderegisterauskunft
Eine erweiterte Melderegisterauskunft wird nach § 45 Bundesmeldegesetz erteilt. Auch sie kann, wie die einfache Auskunft, von Behördern, Firmen und Privatpersonen beantragt werden. Im Gegensatz zur einfachen Melderegisterauskunft muss für die erweiterte Melderegisterauskunft aber ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft gemacht werden. Dies ist immer dann gegeben, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung, beispielsweise zur Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden. Als Nachweis könnte zum Beispiel ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden.
Erweiterte Melderegisterauskünfte beinhalten folgende Daten:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- Anschriften
- frühere Namen
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Die Stadt Goch bietet Firmen beziehungsweise Institutionen, die häufig sehr viele Melderegisterauskünfte benötigen, sogenannten Großkunden, und Behörden die Möglichkeit, Internetauskünfte nach § 49 Bundesmeldegesetz zu erhalten. Hierbei handelt es sich um einfache Melderegisterauskünfte. Voraussetzung hierzu ist eine Registrierung beim Internetportal von d-NRW. Nähere Informationen erhalten sie unter www.d-NRW.de
Öffnungszeiten des Bürgerservices
Die Mitarbeiter des Bürgerservice sind für Sie zu folgenden Zeiten im Foyer des Gocher Rathauses, Markt 2, 47574 Goch zu erreichen:
Wochentag | Uhrzeit |
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Montag und Dienstag | von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
Mittwoch und Freitag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Zusätzlich am 1. Samstag im Monat | von 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr |