. .



Info-Bereich


Inhalt

Ihr Kontakt

Uwe Dierkes
Markt 2
47574 Goch
Telefon: 0 28 23 / 320 - 125
Fax: 0 28 23 / 320 - 301
E-Mail: uwe.dierkes@goch.de
Marlies Maywald
Markt 2
47574 Goch
Telefon: 02823 / 320 - 300
Fax: 02823 / 320 - 301
E-Mail: marlies.maywald@goch.de
Miriam Michels
Markt 2
47574 Goch
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
Fax: 0 28 23 / 320 - 301
E-Mail: miriam.michels@goch.de
Karin Brüggemann
Markt 2
47574 Goch
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
Fax: 0 28 23 / 320 - 301
E-Mail: karin.brueggemann@goch.de
Marita Findeisen
Markt 2
47574 Goch
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
Fax: 0 28 23 / 320 - 301
E-Mail: marita.findeisen@goch.de
Nicole Schmitz
Markt 2
47574 Goch
Telefon: 0 28 23 / 320 - 128
Fax: 0 28 23 / 320 - 366
E-Mail: nicole.schmitz@goch.de

Sprechzeiten

Mo, Di 8.00 - 16.30 Uhr
Mi, Fr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 18.00 Uhr
zusätzlich am 1. Samstag im Monat
10.30 - 12.30 Uhr

Preis / Kosten

  • 11 Euro je angefragter Person für einfache Melderegisterauskünfte
  • 15 Euro für erweiterte Melderegisterauskünfte. Für örtliche Ermittlungen wird je nach Aufwand eine Gebühr zwischen 40 Euro und 100 Euro erhoben.
  • Die Verwaltungsgebühr sollte der schriftlichen Anfrage in Form eines Verrechnungsschecks oder in bar beigefügt sein. Wenn die Gebühr bereits vorab per Überweisung entrichtet wurde, bitte den Überweisungsbeleg beifügen.

zugeordnetes Thema

  • arbeiten,
  • Wohnen

Melderegisterauskünfte (einfache, erweiterte und Internetauskunft)

Eine einfache Melderegisterauskunft wird nach § 44 Bundesmeldegesetz erteilt. Sie kann von Behörden, Firmen aber auch von Privatpersonen beantragt werden.

Einfache Melderegisterauskünfte beinhalten folgende Daten:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Damit eine eindeutige Identifizierung der gesuchten Person gewährleistet ist, sollten möglichst alle bekannten Daten über die Person der Meldebehörde mitgeteilt werden. Wenn eine eindeutige Identifizierung der gesuchten Person nicht möglich ist (zum Beispiel bei Namensgleichheit mehrerer Personen und keiner Angabe des Geburtsdatums), darf keine Melderegisterauskunft erteilt werden. Eine einfache Melderegisterauskunft kann persönlich beim Bürgerservice, schriftlich oder online beantragt werden.

Hier geht es zum Onlineantrag: Online Antrag einfache Melderegisterauskunft

Eine erweiterte Melderegisterauskunft wird nach § 45 Bundesmeldegesetz erteilt. Auch sie kann, wie die einfache Auskunft, von Behördern, Firmen und Privatpersonen beantragt werden. Im Gegensatz zur einfachen Melderegisterauskunft muss für die erweiterte Melderegisterauskunft aber ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft gemacht werden. Dies ist immer dann gegeben, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung, beispielsweise zur Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden. Als Nachweis könnte zum Beispiel ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden.

Erweiterte Melderegisterauskünfte beinhalten folgende Daten:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften
  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

Die Stadt Goch bietet Firmen beziehungsweise Institutionen, die häufig sehr viele Melderegisterauskünfte benötigen, sogenannten Großkunden, und Behörden die Möglichkeit, Internetauskünfte nach § 49 Bundesmeldegesetz zu erhalten. Hierbei handelt es sich um einfache Melderegisterauskünfte. Voraussetzung hierzu ist eine Registrierung beim Internetportal von d-NRW. Nähere Informationen erhalten sie unter www.d-NRW.de

Öffnungszeiten des Bürgerservices

Die Mitarbeiter des Bürgerservice sind für Sie zu folgenden Zeiten im Foyer des Gocher Rathauses, Markt 2, 47574 Goch zu erreichen:

Öffnungszeiten:
WochentagUhrzeit
Montag und Dienstagvon 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch und Freitagvon 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstagvon 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Zusätzlich am 1. Samstag im Monatvon 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr