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Lebensbescheinigungen
Eine Lebensbescheinigung wird unter anderem benötigt, wenn Sie eine Rente aus dem Ausland beziehen. Sie wird in der Rgel einmal jährlich vom ausländischen Rententräger angefordert.
Hinweis:
Eine Lebensbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden. Ein gültiges Ausweisdokument ist dabei vorzulegen.
Öffnungszeiten des Bürgerservices
Die Mitarbeiter des Bürgerservice sind für Sie zu folgenden Zeiten im Foyer des Gocher Rathauses, Markt 2, 47574 Goch zu erreichen:
Wochentag | Uhrzeit |
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Montag und Dienstag | von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
Mittwoch und Freitag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Zusätzlich am 1. Samstag im Monat | von 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr |