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Gewerbeanmeldung
Wer in Goch ein Gewerbe betreiben möchte, muss dies gemäß § 14 Gewerbeordnung beim Ordnungsamt der Stadt Goch anzeigen. Gewerbetreibender ist jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbständige und auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt. Ausgenommen von dieser Anzeigepflicht sind unter anderem freiberufliche Tätigkeiten wie Ärzte, Architekten und Steuerberater sowie die Urproduktion. Hierunter fällt z. B. die Land- und Forstwirtschaft.
Handelt es sich um erlaubnispflichtige Gewerbe, so ist neben der Anzeige zusätzlich eine Erlaubnis z. B. des Ordnungsamtes, des Gesundheitsamtes oder des Straßenverkehrsamtes erforderlich. Erlaubnispflichtige Gewerbe sind unter anderem Spielhallen, Gaststätten, Fahrschulen, Taxiunternehmen, Apotheken, Makler oder Bewachungsunternehmen.
Sie können Ihr Gewerbe über das Gewerbe-Service-Portal NRW online anmelden.
Für Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung - GewO) sind folgende Gebühren fällig:
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
Gebühr: 26,00 € - für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
Gebühr: 33,00 € - für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
Gebühr: 13,00 € - Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden
Gebühr: 15,00 €