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Vorübergehende Gestattung
Wenn Sie eine Veranstaltung aus besonderem Anlass (z.B. Jahr- oder Spezialmarkt, Sportveranstaltung, Geschäftseröffnung etc.) durchführen und dabei alkoholische Getränke ausgeben wollen, benötigen Sie eine vorübergehende Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz (GastG). Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf erteilt wird.
Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken benötigen Sie keine Erlaubnis.
Den Antrag können Sie problemlos online stellen. Das nötige Formular finden sie hier. Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Antrag frühzeitig, mindestens 4 Wochen vor Beginn der geplanten Veranstaltung, stellen.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Umfang der Bearbeitung Ihres Antrags und beträgt derzeit mindestens 35,00 €.
Weitere Hinweise
Findet Ihre Veranstaltung (teilweise) auf öffentlicher Fläche statt? Bitte informieren Sie sich darüber, ob ggf. ein Antrag auf Sondernutzung gestellt werden muss. Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: https://goch.de/de/dienstleistungen/sondernutzungserlaubnis/
Haben Sie straßenverkehrsrechtliche Fragen zu Ihrer Veranstaltung? Wenden Sie sich gerne an den zuständigen Mitarbeiter, Herrn Martin Wenzel (Tel.: 02823/320-178 o. E-Mail: martin.wenzel@goch.de).
Findet die Veranstaltung z.B. in einem Festzelt (größer als 75 qm) statt, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bauordnungsamt auf (Tel.: 02823/320-217 o. E-Mail rainer.stockmans@goch.de).
Bei grundsätzlichen Fragen zum Umgang mit Speisen und Getränken wenden Sie sich bitte direkt an die Lebensmittelüberwachung des Kreise Kleve: https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/lebensmittel/.