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Führungszeugnis
Sie können bem Bürgerservice ein Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Ein Führungszeugnis für private Zwecke wird an Ihre Meldeanschrift gesandt, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die anfordernde Behörde gesandt.
Ihr Antrag wird vom Bürgerservice an das Bundeszentralregister in Bonn weitergeleitet, wo das Führungszeugnis erstellt wird. Die Bearbeitungszeit beim Bundeszentralregister beträgt ungefähr eine Woche.
In Deutschland lebenden Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) kann ein sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis" erteilt werden. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters ihres Herkunftsstaates. Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kann eine längere Bearbeitungszeit erfordern, da die Mitteilung aus dem Register des Herkunftsmitgliedsstaates angefordert werden muss. Die Bearbeitungszeit kann daher mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert, ist übersichtlicher und mehrsprachig. Ein Flyer, der über die Änderungen informiert, finden Sie als Download hier.
Seit dem 01.09.2014 besteht alternativ die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal unter www.fuehrungszeugnis.bund.de zu beantragen. Um hiervon Gebrauch machen zu können benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein passendes Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit das Führungszeugnis ohne freigeschaltete Online-Ausweisfunktion über unseren Ausfüllassistenten zu beantragen. Dabei wird dem Bürgerservice der Auftrag zur Beantragung online übermittelt. Die Gebühr in Höhe von 13,00 € entrichten Sie gleich bei einem unserer Anbieter online nach dem Bestellvorgang.
Hinweis:
Sofern der Antragsteller Mittellosigkeit oder einen besonderen gemeinnützigen Verwendungszweck nachweist, kann von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden.
Öffnungszeiten des Bürgerservices
Die Mitarbeiter des Bürgerservice sind für Sie zu folgenden Zeiten im Foyer des Gocher Rathauses, Markt 2, 47574 Goch zu erreichen:
Wochentag | Uhrzeit |
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Montag und Dienstag | von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
Mittwoch und Freitag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Zusätzlich am 1. Samstag im Monat | von 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr |