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Elternbeiträge für Kinder in Kindertageseinrichtungen

Zur Mitfinanzierung der Kosten einer Kindertageseinrichtung sind Elternbeiträge zu zahlen. Die Feststellung über die Höhe des zu leistenden Elternbeitrags wird entsprechend der Vorschriften der Elternbeitragssatzung der Stadt Goch berechnet. Eltern sind verpflichtet, die Erklärung zum Elterneinkommen sowie geeignete Unterlagen über Einkünfte vorzulegen. Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Elternbeitragssatzung und richtet sich nach der wöchentlichen Betreuungszeit sowie dem anrechenbaren Einkommen der Eltern.

Informationen darüber, welche Angaben und Nachweise für die Berechnung des Elternbeitrags erbracht werden müssen sowie die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie im Merkblatt Elternbeiträge im Download-Bereich:

In allen Beitragsgruppen und für alle Betreuungszeiten (25, 35 oder 45 Stunden) sinken die Beiträge mit der neuen Satzung. Diese Entlastungen werden sofort und rückwirkend zum 1. August 2021 berechnet und vergütet. Dies betrifft die allermeisten Fälle. Bis alle Familien, bei denen sich der Beitrag ändert, ihren neuen Bescheid erhalten, wird es aufgrund der Vielzahl der Fälle noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Eine Übergangsfrist gilt für diejenigen, bei denen die neue Satzung zu einer Mehrbelastung führt, weil zum Beispiel trotz sinkender Beiträge ein Geschwisterkind hälftig berechnet wird. In diesen Fällen wird die neue Satzung erst mit Beginn des nächsten Kindergartenjahres angewendet. Damit ist sichergestellt, dass für das laufende Kindergartenjahr niemand mehr zahlen muss als bis dato.

Tabelle gemäß § 4 der Satzung der Stadt Goch
über die Erhebung von Elternbeiträgen
für den Besuch von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Goch ab 01.08.2021
StufeBruttojahreseinkommen25 Std.35 Std.45 Std.
1bis 25.000 Euro0,00 €0,00 €0,00 €
2bis 35.000 Euro42,00 €58,00 €75,00 €
3bis 45.000 Euro65,00 €90,00 €115,00 €
4bis 55.000 Euro80,48 €122,00 €143,00 €
5bis 65.000 Euro99,00 €139,00 €178,00 €
6bis 75.000 Euro124,00 €173,00 €222,00 €
7bis 85.000 Euro154,00 €215,00 €277,00 €
8bis 95.000 Euro192,00 €269,00 €346,00 €
9bis 105.000 Euro239,00 €335,00 €431,00 €
10bis 115.000 Euro298,00 €418,00 €538,00 €
11über 115.000 Euro372,00 €522,00 €672,00 €

Besuchen mehr als ein Kind einer Familie oder deren gleichgestellten Personen gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung und/oder werden in Kindertagespflege gefördert, verringern sich die Beiträge für das zweite Kind um 50 %; für alle weiteren gleichzeitig betreuten Kinder einer Familie entfällt die Beitragspflicht.

Die Elternbeiträge unterliegen einer jährlichen Dynamisierung gem. der nach § 37 Abs.1 bis 3 KiBiz festgelegten Fortschreibungsrate, die jeweils im Dezember eines jeden Jahres für das im folgenden Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr seitens der Obersten Landesjugendbehörde veröffentlicht wird.