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Ihr Kontakt

Annalena Janßen
Markt 2
47574 Goch
Telefon: 0 28 23 / 320 - 160
Fax: 0 28 23 / 320 - 760
E-Mail: annalena.janssen@goch.de
Verena Lohmann
Markt 2
47574 Goch
Telefon: 0 28 23 - 320 149
Fax: 0 28 23 / 320 - 749
E-Mail: Verena.Lohmann@goch.de

zugeordnetes Thema

  • Familie,
  • Kinder / Jugend / Familie

Beistandschaften

Beistandschaften - Beistand für Ihr Kind

Die Beistandschaft ist eine kostenlose Dienstleistung des Jugendamtes.
Das Jugendamt wird als Beistand für Ihr Kind tätig und ist in diesem Aufgabenbereich sein gesetzlicher Vertreter. Ihr Sorgerecht wird durch die Beistandschaft nicht einge-schränkt. Zur Einrichtung einer Beistandschaft ist eine schriftliche Erklärung oder ein Antrag anlässlich einer persönlichen Vorsprache erforderlich.

Im Rahmen einer Beistandschaft kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein bei

  • der Feststellung der Vaterschaft
  • der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem ande-ren Elternteil.

Derjenige Elternteil kann eine Beistandschaft einrichten lassen, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut das Kind sich befindet.
Zur Einrichtung einer Beistandschaft ist eine schriftliche Erklärung oder ein Antrag anlässlich einer persönlichen Vorsprache nach Terminvereinbarung erforderlich.

Feststellung der Vaterschaft
  • wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes,
  • wir vertreten Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsfeststellungsverfahren, wenn der Va-ter sein Kind nicht anerkennen will.
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • wir überprüfen die rechtliche Unterhaltssituation Ihres Kindes, das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, berechnen und beurkunden die Unterhaltsverpflichtung und vertreten Ihr Kind auch in einem gerichtlichen Verfahren,
  • wir setzen die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, einschließlich möglicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Beurkundungen

wir beurkunden kostenfrei

  • Vaterschaftsanerkennungen (vor- und nachgeburtlich),
  • Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • Mutterschaftsanerkennungen
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Sorgeerklärungen
  • wir beurkunden Erklärungen über die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts
  • wir bescheinigen dem alleinsorgeberechtigten Elternteil, das keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sogenannte Negativbescheinigung)

Auch ohne Einrichtung einer Beistandschaft beraten und unterstützen wir Elternteile bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ihres Kindes.

Allgemein ist es sinnvoll zur Beratung und Unterstützung, Einrichtung einer Beistandschaft oder Beurkundung einen Besprechungstermin mit uns über nebenstehende Telefonnummern zu vereinbaren.