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Tagesordnung zur 6. Sitzung des Rates, am Dienstag, den 21.09.2021, 18:00 Uhr, im Haus am See - GochNess, Klosterweg 136, 47574 Goch
Stadt Goch
Der Bürgermeister
07.09.2021
Öffentliche Sitzung
- Fragestunde des Einwohners
- Informationen hinsichtlich der Bewerbung zur Landesgartenschau 2029 durch den Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau und Landespflege (LAGL NRW e. V., Herrn Karl Jänike)
- Förderprogramm "Dorferneuerung 2022 - Sonderaufruf Feuerwehrhäuser in Dörfern 2022"
hier: Förderantrag Feuerwehrgerätehaus Asperden - Förderprogramm "Dorferneuerung 2022"
hier: Förderantrag Dorfplatz Hülm - Förderprojekt Breitbandausbau (graue Flecken)
hier: Breitbandausbau in Goch - Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Kleve - Bestellung des Leiters und der stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Goch
- Ernennung des Stadtbrandinspektors Georg Binn zum Ehrenstadtbrandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Goch
- Neubesetzung eines Gremiums
hier: Beirat der Stadtwerke Goch Bäder GmbH - Mitteilungen gemäß § 62 GO NRW
- Schriftliche Anfragen gemäß § 17 GeschO
Nichtöffentliche Sitzung
11. Grundstücksangelegenheit
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Dringlichkeitsentscheidung vom 12.07.2021 zur Anweisung der Vertreter der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Weeze-Goch
12. Mitteilungen gemäß § 62 GO NRW
13. Schriftliche Anfragen gemäß § 17 GeschO
In Vertretung:
gez. Dominik Bulinski
Hinweis:
Alle Personen, die an der Sitzung als Zuschauer teilnehmen möchten, müssen sich vorab, ausschließlich telefonisch unter der Telefonnummer 02823 / 320-966 (Rathaus, Telefonzentrale) anmelden. Die zur Verfügung stehenden Zuschauerplätze werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben.
Zur Teilnahme an einer jeden Sitzung kommunaler Gremien müssen alle Anwesenden (Ratsmitglieder bzw. Ausschussmitglieder, Zuschauer und Angehörige der Verwaltung) ihre bereits bestehende Immunisierung (Genesung oder vollständige Impfung) oder eine Testung (in Form eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests) nachweisen. Dieses wird am Eingang zum Sitzungsort entsprechend kontrolliert. Personen, die nicht einen der genannten Nachweise führen, sind von der Sitzung auszuschließen. Alle Anwesenden haben beim Betreten und Verlassen des Sitzungsraumes mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen. Während der gesamten Sitzung gilt an den Plätzen weder Abstandspflicht noch Maskenpflicht.
Im Hinblick auf den allgemeinen Infektionsschutz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind in Bezug auf alle Personen Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen zu treffen. Dabei werden die allgemeinen Präventionsmaßnahmen, z.B., gute Durchlüftung und Desinfektionsmöglichkeiten, eingehalten.
Infizierte Personen, solche mit Krankheitssymptomen oder solche, die Quarantänebestimmungen unterliegen, haben der Sitzung (auch als Zuschauer) fernzubleiben. Die Einhaltungen der üblichen Hygienestandards (z.B. gründliches Händewaschen, Verzicht auf Händeschütteln, Einhalten der Hust- und Niesetikette) wird erbeten.
Eine Änderung der oben angegebenen Maßnahmen bleibt je nach Infektionslage vorbehalten.