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Straßenreinigung: Änderung des Straßenverzeichnisses
BEKANNTMACHUNG
Sechste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Goch über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom 17. Juni 1992 in der Fassung der Änderung vom 21. Dezember 2011
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV.NRW 2023) und des § 3 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV NRW 1975 S. 706/SGV.NRW 2061) jeweils in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Goch in seiner Sitzung am 20. Dezember 2011 folgende Sechste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Goch über die Straßenreinigung vom 17. Juni 1992, zuletzt geändert durch die Satzung vom 17. Dezember 2010, beschlossen.
Artikel I
Das der Straßenreinigungssatzung anliegende Straßenverzeichnis wird um die Anlage 2 zu dieser Drucksache ergänzt bzw. geändert.
Artikel II
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine Verletzung von Verfahrens oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NordrheinWestfalen kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden es sei denn:
a) eine vorgeschriebene Genehmigung oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Goch vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Goch, den 21. Dezember 2011
gez. Karl-Heinz Otto
Bürgermeister
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