. .



Info-Bereich


Inhalt

Corona-Schnelltests nicht mehr kostenlos

GOCH Bislang war der sogenannte Bürgertest grundsätzlich kostenfrei. Das ändert sich ab dem 11. Oktober 2021. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss dann selbst für die Kosten eines Schnelltests aufkommen, wenn er im Rahmen der 3G-Regel an entsprechenden Angeboten oder Veranstaltungen teilnehmen möchte. Die Kosten sind nicht einheitlich und werden von der jeweiligen Teststelle festgelegt. Ein Schnelltest im Testzentrum Goch (Alter Aldi Markt) kostet beispielsweise 15 Euro.

Ausnahmen gibt es in bestimmten Fällen. Der Bund zahlt weiterhin die Schnelltests für:

  • Kinder im Alter bis einschließlich 11 Jahre (Nachweis: Ausweis)
  • Schwangere Personen im ersten Schwangerschaftsdrittel (Nachweis: Ausweis und ärztliche Bescheinigung)
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. (Nachweis: Ausweis und ärztliche Bescheinigung)
  • Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion durch einen positiven PCR-Test in Quarantäne befinden und den Test zur Beendigung ihrer Quarantäne benötigen. (Nachweis: Ausweis, positiver PCR-Test und Quarantänebescheinigung)

Corona-Test (Foto: Torsten Matenaers)

Eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2021 gibt es für diejenigen, für die es erst seit Kurzem Impfangebote gibt. So werden bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren sowie schwangeren Frauen im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel bis Jahresende ebenfalls die anfallenden Kosten für Schnelltests übernommen. Gleiches gilt für Studierende, die mit einem anderen als in Deutschland zugelassenen Impfstoff geimpft wurden.

Bis zum 10. Dezember 2021 gibt es zudem eine Übergangsfrist für stillende junge Mütter (Nachweis: Ausweis und Mutterpass/Geburtsurkunde).

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten grundsätzlich aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Diese Regelung ist während der NRW-Herbstferien vom 11. bis 24. Oktober 2021 ausgesetzt. In diesem Zeitraum müssen nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an Angeboten und Veranstaltungen mit 3G-Regel ebenfalls vorher eine Teststelle aufsuchen.

Ab Montag, 11. Oktober 2021, werden im Kreis Kleve noch 95 Teststellen, die keine Arztpraxen sind, in Betrieb sein (Stand: 6. Oktober 2021). Dabei sind die mobilen Teststellen und die Zahnarztpraxen miterfasst. Hinzu kommen 65 Arztpraxen, die im Rahmen ihres Praxisbetriebes testen. Dies ergibt insgesamt 160 Möglichkeiten zur Testung im Kreis Kleve. Eine Liste sowie weitere Infos gibt es hier.

(Meldung vom 8.10.21 / ext-tm)