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Stadtplanung

Der Aufgabenbereich der Stadtplanung ist sehr vielfältig und erstreckt sich über die Bereiche Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieflächen, Anlagen für Handel und Dienstleistungen, Gemeinbedarfsanlagen, Freizeitanlagen, Verkehrsanlagen, Anlagen für die Ver- und Entsorgung sowie den Natur- und Landschaftsschutz und das Grünanlagennetz.

Die Stadtplanung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben einer Stadt oder Gemeinde und ist im Grundgesetz verankert. Jede Gemeinde kann also im Rahmen der Gesetze  ihre Entwicklung selbst bestimmen. Gleichzeitig aber ist jede Kommune auch dazu verpflichtet Bauleitpläne, das sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne, in eigener Verantwortung aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist" (§ 1 (3) BauGB).

Die Bauleitpläne sind das wichtigste Instrument der Kommunen, um die Stadtentwicklung zu steuern. Mit ihrer Hilfe kann festgelegt werden, wo welche Nutzungen in welchem Umfang realisiert werden dürfen.

Interaktive Karte

In der Interaktiven Karte können Sie sich alle rechtskräftigen Bebauungspläne, Änderungen des Flächennutzungsplanes und die Geltungsbereiche der Satzungen anzeigen lassen.

Städtebauliche Satzungen

Neben dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan können Gemeinden in eigener Verantwortung städtebauliche Satzungen erlassen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll der Stadt oder Gemeinde ermöglichen, alle betroffenen Belange zu sammeln und so zu einer gerechten und möglichst vollständigen Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen zu gelangen.

Sonstige Planungen

Immer wieder finden überregionale Planungen statt, die die Stadt Goch auslegt und eingehende Stellungnahmen aufnimmt.

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