Im Jahr 2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft, die im Juni 2005 mit Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überführt wurde.
Gleichwohl im Gebiet der Stadt Goch und der Ortsteile nur wenig Menschen von Verkehrslärm betroffen sind, der den Auslösewert für eine Lärmaktionsplanung überschreitet, so ist es dennoch wichtig, auf die Risiken von Umgebungslärm hinzuweisen. Als Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr stellen die A 57, die B 9, die B 67 und die L 77 in Goch potentielle Quellen für Umgebungslärm dar.
Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist es u. a., den Lärm zu kartieren und die Zahl der von Lärm betroffenen Bewohner zu ermitteln. Es sollen - abhängig vom Maß der Betroffenheit - Maßnahmen zur Verbesserung in Form von Aktionsplänen entwickelt werden. Die Kartierung und die Lärmaktionspläne sollen spätestens alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Umgebungslärm in NRW erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW unter https://www.umgebungslaerm.nrw.de/.
Erste Stufe
In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung im Jahr 2007 waren Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, regionale, nationale und grenzüberschreitende Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen / Jahr relevant.
Zweite Stufe
In der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung im Jahr 2012 wurden Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, regionale, nationale und grenzüberschreitende Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr sowie Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr betrachtet.
Im Stadtgebiet Goch sind die Hauptverkehrsstraßen Bundesautobahn 57, Bundesstraße 9, Bundesstraße 67 und Landstraße 77 mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr betroffen.
Gleichwohl die vorgenannten Straßen im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu betrachten sind, konnte festgestellt werden, dass nur vereinzelt Anwohner von Lärm belastet sind, welcher den zulässigen Richtwert überschreitet
Aufgrund geringfügiger Betroffenheit hat die Stadt Goch daher bisher keinen Lärmaktionsplan aufgestellt. Die lokalen Ergebnisse wurden seinerzeit im Bau- und Planungsausschuss der Stadt Goch präsentiert. Sie stehen im Bereich Downloads zum Abruf bereit.
Dritte Stufe
Im Jahr 2017 wurden die Lärmkarten überprüft und ggf. überarbeitet. Die festgestellten Veränderungen gegenüber der Situation 2012 geben Aufschluss über die Wirksamkeit der Maßnahmen bzw. über Veränderungen der Betroffenheit. Hierbei handelt es sich nun um die Lärmaktionsplanung der 3. Stufe. In diesem Zuge sind ggf. Lärmaktionspläne anzupassen oder neu aufzustellen.
Im Vergleich zu der Lärmkartierung aus dem Jahr 2012 hat sich die Situation in Goch dahingehend verbessert, dass sich die Betroffenheit deutlich reduziert hat.
Während im Jahr 2012 noch 48 Personen ganztags mit einem Schallpegel von über 70 dB(A) an der Fassade betroffen waren, sind es nach dem Bericht über die Lärmkartierung aus dem Jahr 2017 nur noch 12 Personen.
Nachts waren im Jahr 2012 noch 64 Personen mit einem Schallpegel von über 60 dB(A) an der Fassade betroffen, während es nach dem Bericht über die Lärmkartierung aus dem Jahr 2017 nur noch 31 Personen sind.
Lärmaktionsplan der Stadt Goch
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.03.2018 (DS 32/2018) beschlossen, einen Lärmaktionsplan für das Gebiet der Stadt Goch aufgrund geringer Betroffenheit nicht aufzustellen. Die Präsentation aus dieser Sitzung finden Sie im Bereich Downloads.
Kontakt
Telefonnummer: 0 28 23 / 320 - 204
E-Mail: holger.hortmann-van.husen@goch.de